Informationsanlass Vorsorgeauftrag und Patientenvergügung
25
April
Datum
Uhrzeit
19.30 Uhr
Das neue Erwachsenenschutzgesetz ist am 1. Januar 2013 in Kraft getreten. Seitdem sind Patientenverfügungen und Vorsorgeaufträge in der ganzen Schweiz einheitlich rechtsgültig. Sowohl mit den Vorsorgeauftrag als auch mit einer Patientenverfügung können Sie verbindlich sicherstellen,
dass auch dann ihrem Willen entsprochen wird, wenn Sie nicht mehr urteilsfähig sind. Sei diese zu medizinischen Behandlungen oder zu finanziellen Angelegenheiten.
Erika Ziltener, Geschäftsleiterin der Patientenstelle Zürich, wird uns darüber informieren was es mit dem Vorsorgeauftrag und der Patientenverfügung so auf sich hat, wie diese verfasst sein müssen und wer, wann und wie davon Gebrauch machen kann.