Gewässer im Kanton Zürich dürfen nicht privatisiert werden!

Für die Sicherung sauberer und sicherer Gewässer im Kanton Zürich hat der Regierungsrat eine Revision des Wassergesetzes vorgelegt. Die rechte Mehrheit der KEVU hat dieses Gesetz einseitig zugunsten privater Interessen abgeändert und will Teilprivatisierungen der öffentlichen Wasserversorgung erlauben. Für die SP ist Wasser ein öffentliches Gut. Sie lehnt die Vorlage ab.

Eine zuverlässige Trinkwasserversorgung für alle, saubere Gewässer sowie der Schutz vor zerstörerischem Hochwasser sind zentrale Staatsaufgaben. Das neue Wassergesetz hätte die Aufgabe, die neue Bundesgesetzgebung in diesen Bereichen auf kantonaler Ebene umzusetzen.

 

In der Beratung der Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt KEVU haben sich nun aber gegenüber den öffentlichen die Interessen der Intensivlandwirtschaft und der Immobilien-Besitzer auf der ganzen Linie durchgesetzt. Verbindliche Bundesaufträge wurden durch Gummiartikel ersetzt und bei der Abwägung zwischen öffentlichen und privaten Interessen sollen grundsätzlich die privaten bevorzugt werden. Die rechte Mehrheit geht sogar so weit, dass eine Teilprivatisierung der öffentlichen Wasserversorgung ermöglicht werden soll.

 

Für die SP sind Wasser und natürliche Gewässer öffentliche Güter. Der Zugang zu ihnen soll jedermann im Kanton Zürich offenstehen, für Branchen- und Profitinteressen soll es im Wassergesetz keinen generellen Vorrang geben.

 

Auf dieses verstümmelte Wassergesetz kann die SP nicht eintreten. Sie wird die Vorlage ablehnen.