Ja zur EU-Waffenrechtrichtlinie
Wer sowas kaufen will, muss neu einzig nachweisen, dass er Mitglied eines Schützenvereins ist oder regelmässig schiesst. Für Armeeangehörige, Jägerinnen und Jungschützen ändert sich nichts. Niemand wird entwaffnet, nur für ausserordentlich gefährliche Waffen gibt es Einschränkungen.
Vordergründig geht es also um Anpassungen an die Registrierungspflicht, im Zentrum der Diskussion steht jedoch die Mitgliedschaft der Schweiz im Schengen-Raum. Die Schweiz riskiert bei einem Nein aus dem Schengen-Abkommen ausgeschlossen zu werden und damit vom Schengener Informationssystem abgehängt zu werden. Das würde die Arbeit der Polizei und der Grenzwacht massiv erschweren. Dazu kommt, dass wir mit der Mitgliedschaft bei Schengen in Europa ohne Passkontrollen und Warteschlagen reisen können, was von 1.3 Millionen Menschen und 700’000 Fahrzeugen täglich genutzt wird.
Das traditionelle Schweizer Schiesswesen bleibt also ohne Einschränkung erhalten, auch wenn der Kauf von halbautomatischen Waffen mit grossen Magazinen erschwert wird. Die Vorteile der Mitgliedschaft im Schengenraum beim Kampf gegen Terrorismus und Kriminalität sowie den Erleichterungen beim Grenzübertritt sollten wir nicht leichtfertig aufs Spiel setzen. Darum Ja zur EU-Waffenrichtlinie.