JA zur AHV-Steuervorlage (STAF)
Die AHV als wichtigstes Sozialwerk wird gestärkt und stabilisiert. Die Zahl der Rentner*innen ist in den vergangenen 20 Jahren stark gestiegen. Deshalb braucht die AHV eine Zusatzfinanzierung – zum ersten Mal in 20 Jahren würde die 1. Säule eine solche substanzielle und sehr sozial finanzierte Zusatzfinanzierung erhalten. Immerhin erhalten 92% der Rentner*innen im Alter mehr Rente ausbezahlt als sie über die Jahre einbezahlt haben. Eine Rentenerhöhung wie eine Rentenkürzung ist für die nächsten Jahre vom Tisch: Nachhaltig werden der AHV jährlich 2 Milliarden Franken zufliessen; das gibt dem Parlament sieben zusätzliche Jahre Zeit, um über weitere und notwendige Schritte zur Stabilisierung der AHV zu beschliessen.
In der Steuervorlage werden die international nicht mehr geduldeten Steuerprivilegien für international tätige Unternehmen abgeschafft. Diese erlauben heute den Kantonen, multinational tätige Firmen teilweise oder vollständig von den Kantonssteuern zu befreien. Die SP kämpft seit Jahrzehnten gegen die internationale Steuerflucht und gegen Schlupflöcher, mit denen multinationale Konzerne ihre Gewinne klein rechnen können und so ihren Anteil an der Finanzierung öffentlicher Leistungen umgehen. Bei Annahme der STAF werden multinationale Konzerne in der Schweiz höhere Steuern bezahlen und gegenüber KMU und rein inlandorientierten Firmen nicht mehr privilegiert. Dazu werden Erleichterungen aus der USR II eingeschränkt und die Instrumente aus der USR III stärker reglementiert.
Konkret konnten folgende Verbesserungen erreicht werden:
USR II:
- KEP: Steuerfreie Rückzahlung von Eigenkapital nur, wenn mindestens gleich viel steuerbare Dividende ausgeschüttet wird
- Dividendenbesteuerung: Bund: 70% der ausgeschütteten Dividenden werden besteuert, bei Kantonen mindestens 50%
Gegenüber USR III:
- Entlastungsbegrenzung Gewinnsteuer: maximal 70% (d.h. mindestens 30% des Gewinns müssen versteuert werden)
- Patentbox: Vorgesehen, aber enger gefasst. Beschränkt auf Patente und patentähnliche Rechte nach Vorgaben der OECD
- Forschung & Entwicklung: Zusätzlicher Abzug von bis zu 50% der Ausgaben für Forschung und Entwicklung, aber Verknüpfung mit Personalaufwand.
- Zinsbereinigte Kapitalsteuer: Kantone, in deren Hauptort die Gewinnsteuerbelastung mindestens 18,03% beträgt, dürfen einen Steuerabzug für sog. „überschüssiges“ Eigenkapital gewähren. Der Kanton Zürich wird faktisch als einziger den NID in Anspruch nehmen können. Senkt die Stadt Zürich ihre Unternehmenssteuern, verliert der Kanton den NID aber wieder.
- Anteil an direkter Bundessteuer für Kantone: 21,2% satt 17% heute. Ausgleich für Städte und Gemeinden im Gesetz verankert.
Die Vorlage, über die wir am 19. Mai abstimmen, führt auf Bundesebene zu höheren Steuereinnahmen und schafft die privilegierten Statusgesellschaften ab. Leistungsabbau befürchtet werden muss aber durch die kantonalen Umsetzungsvorlagen und ihrem ruinösen Wettbewerb mit Senkungen bei den Unternehmenssteuern. Darum müssen diese bei unsozialer Ausgestaltung mit Referenden bekämpft werden, wie dies im Kanton Bern unlängst erfolgreich geschehen ist.
Mit dem erfolgreichen Referendum der SP gegen die USR III ist es gelungen, in der Parlamentsarbeit substanzielle Verbesserungen bei der Steuervorlage und bei der AHV-Finanzierung eine soziale Kompensation für die Entlastungen bei den Unternehmenssteuern zu erreichen.
Bei einem Nein zur STAF drohen internationale Sanktionen, ein noch chaotischerer Steuerwettbewerb zwischen den Kantonen und eine Erhöhung des AHV-Rentenalters. Die Delegiertenversammlung der SP Schweiz empfiehlt deshalb die Vorlage zur Annahme.