Bundesbeschluss Velo

Attraktive und sichere Velowege motivieren mehr Leute dazu, das Fahrrad zu benützen und auf unnötige Autofahrten zu verzichten. Tatsächlich besteht beim Fuss- und Veloverkehr der grösste Handlungsbedarf. Die Opferzahlen bei den Autoinsassen sind in den letzten Jahren stark gesunken, bei den Fussgängerinnen und Velofahrern verharren sie auf hohem Niveau und nehmen mit den e-Bikes sogar noch zu. Mit der Entflechtung der Verkehrsflächen wird es weniger Konflikte zwischen motorisierten Lenkern und Zweirädern geben; und niemand wünscht sich, ob im Recht oder Unrecht, Verletzte und Streit. Und die Fussgängerinnen erhalten dort ihr Trottoir zurück, wo leichtfertig Velowege auf ihre Verkehrsflächen geleitet wurden.

 

Auch volkswirtschaftlich macht mehr Fuss- und Veloverkehr Sinn. Im Gegensatz zu den riesigen Summen an ungedeckten externen Kosten, die der motorisierte Verkehr bei Gesundheit, Infrastrukturen und Klima verursacht, erzielt der Fuss- und Veloverkehr dank des Gesundheitsnutzens und der Ressourcenschonung sogar ein positives Resultat – d.h. Investitionen lohnen sich.

Mit dem Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Zur Förderung der Velo-, Fuss- und Wanderwege (Velo-Initiative)“ wird das Velo ebenfalls in die Bundesverfassung aufgenommen. Alle anderen Verkehrsträger sind bereits verankert, und seit 1979 regelt Art.88 der Bundesverfassung auch die Fuss- und Wanderwege. Der Bund erhält zwar keine Verpflichtung, aber die Möglichkeit, Velowege zu unterstützen, indem er Grundsätze für Velowegnetze festlegt und Massnahmen der Kantone und weiterer Akteure unterstützen und koordinieren kann. Dabei bleiben aber die Kantons- und Gemeindehoheit gewahrt. Sicherere Wege für alle, darum Ja zum Bundesbeschluss «Velo».